Die Ausgangslage
In den Gebäuden älteren Baujahres und in einigen Gehölzen in der Umgebung befanden sich Einflugmöglichkeiten für die Artengruppen der Brutvögel und Fledermäuse. Die Lage am Siedlungsrand zwischen baumreichen Frei- und Grünflächen sowie Stillgewässern bot potentiellen Lebensraum auch für weitere Arten, beispielsweise Amphibien. Beim Abriss und Neubau sowie der Umgestaltung der Freiflächen (Gehölzfällungen) mussten artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG berücksichtigt werden.
Vorgehensweise
Nach der Identifizierung der planungsrelevanten Artengruppen fanden entsprechende Kartierungen statt. Mit in die Untersuchungen einbezogen wurden dabei Dachböden und ein weitläufiger Kriechkeller. Die Kartierergebnisse wurden dahingehend analysiert, ob durch die Planungen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach dem BNatSchG ausgelöst werden. Diese wurden und werden durch gezielte Maßnahmen vor, während und nach den Baumaßnahmen entschärft. Gleichzeitig fließen kontinuierlich Hinweise für eine umweltschonende Gestaltung der neuen Gebäude und Anlagen mit ein.
Schutzkonzept & Mehrwert
Abriss und Neubau an selber Stelle spart Fläche und geht in der Regel mit einer energetischen Verbesserung einher. Die damit durchaus auch aus Umweltschutzgründen zu begrüßenden Maßnahmen brachten und bringen wir durch unser Artenschutzfachliches Konzept in Einklang mit den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes.