Die Ausgangslage
Das Untersuchungsgebiet entlang des Tieflandbachs Lachte war von offenen und halboffenen Biotoptypen geprägt. Ein Fokus der Kartierung lag insbesondere auf feuchtigkeitsgeprägtem Grünland und Sümpfen im Bereich der Aue sowie Sukzessionsstadien ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen. Seltener wurden Stillgewässer und von Wald dominierte Bereiche einbezogen.
Die bis dato im FFH- und Naturschutzgebiet erfolgten Kartierungen waren hinsichtlich ihres Alters und ihres Detaillierungsgrads teilweise aktualisierungsbedürftig.
Vorgehensweise
Als fachliche Grundlage diente der aktuelle Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen. Allen Flächen wurden im Gelände die entsprechenden Biotoptypen bis zur Untereinheit einschließlich relevanter Zusatzmerkmale flächenscharf zugeordnet. Vorkommen von Arten der Roten Liste oder nach BNatSchG besonders und streng geschützte Arten wurden miterfasst. Für jedes Biotop war anzugeben, ob es sich um ein gesetzlich geschütztes Biotop und/oder um einen FFH-Lebensraumtyp handelt. Bei Vorliegen eines gesetzlich geschützten Biotops wurde ein Erfassungsbogen mit allen relevanten Eigenschaften ausgefüllt und ein aussagekräftiges Foto erstellt. Eine Bewertung des Erhaltungszustands von FFH-Lebensraumtypen fand nicht statt.
Die im Gelände erfassten Daten wurden digitalisiert und in die vom Landkreis zur Verfügung gestellte shape-Datei der örtlichen Biotoptypenkartierung eingepflegt.
Schutzkonzept & Mehrwert
Eine detaillierte Biotoptypenkartierung bildet die fachliche Grundlage für einen funktionierenden Schutz, eine zielgerichtete Pflege und eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft. Sich stetig verändernde Umweltbedingungen und die den natürlichen Prozessen innewohnende Dynamik machen dabei regelmäßige Aktualisierungen unerlässlich.
Die Kartierung gesetzlich geschützter Biotope und ihre gerichtsfeste Dokumentation zielen auf den Schutz besonders wertvoller Bestandteile des Naturhaushalts ab, die nach § 30 BNatSchG – teilweise in Verbindung mit § 24 NNatSchG – einem gesetzlichen Schutz unterliegen. Verboten sind dabei Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen. Im Streitfall lassen sich solche nur durch einen detaillierten Vorher-Nachher-Vergleich belegen.